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Touristeninformation: +49 (0) 63 52 – 75 04 777

Gefägnisturm

Funktionswandel

Wichtigstes Bauwerk zwischen dem Grauen Turm [Standort 08] und dem Oberen Tor [Standort 19] war der ehemalige Gefängnisturm. Hier stößt der westliche mit dem vom Oberen Tor kommenden nördlichen Zug der Stadtmauer in einem stumpfen Winkel zusammen.

Die erhaltene Bastion verfügt über ein ehemaliges Verlies, das einen Durchmesser von 3,30 m aufweist. Die Decke ist trichterförmig eingewölbt und hat als einzigen Zugang in der Mitte eine runde Öffnung, die zum darüber liegenden Raum führt.

Auf eine ganz andere Funktion der Bastion weist allerdings die Bezeichnung Pulverturm als Lagerstätte von Schießpulver hin. Eine weitere Namensgebung kam im 20. Jahrhundert dazu: Apothekerturm.

Denn er begrenzte den zur ehemaligen Hofapotheke [Standort 12] gehörenden Garten. In Fotos der 1920er Jahre ist deshalb auf dem Turm ein Gartenhäuschen platziert. Es wurde auch in die damalige Querschnittszeichnung der Bastion aufgenommen.

Funktionswandel

Wichtigstes Bauwerk zwischen dem Grauen Turm [Standort 08] und dem Oberen Tor [Standort 19] war der ehemalige Gefängnisturm. Hier stößt der westliche mit dem vom Oberen Tor kommenden nördlichen Zug der Stadtmauer in einem stumpfen Winkel zusammen.

Die erhaltene Bastion verfügt über ein ehemaliges Verlies, das einen Durchmesser von 3,30 m aufweist. Die Decke ist trichterförmig eingewölbt und hat als einzigen Zugang in der Mitte eine runde Öffnung, die zum darüber liegenden Raum führt.

Auf eine ganz andere Funktion der Bastion weist allerdings die Bezeichnung Pulverturm als Lagerstätte von Schießpulver hin. Eine weitere Namensgebung kam im 20. Jahrhundert dazu: Apothekerturm.

Denn er begrenzte den zur ehemaligen Hofapotheke [Standort 12] gehörenden Garten. In Fotos der 1920er Jahre ist deshalb auf dem Turm ein Gartenhäuschen platziert. Es wurde auch in die damalige Querschnittszeichnung der Bastion aufgenommen.

Erhalten ist eine eindrucksvolle Ruine. Sie hat einen äußeren Durchmesser von 10 m, die Dicke der Wände liegt bei 3,35 m.

Über die einstmalige Höhe gibt es keine Angaben, doch ist sie im Hinblick auf eine gute Rundsicht über das vorgelagerte Gelände mit mindestens 20 m anzunehmen.

Vor allem aber: Der höchste Punkt der Stadtmauer war damit ganz besonders befestigt.

Mittelalterlicher Strafvollzug

In den „Turm“ verurteilt zu werden, war im Mittelalter eine nicht seltene tödliche Strafe. Ihr Vollzug erfolgte vielfach in einem eigens dafür ausgestatteten Kellergeschoss einen Stadtturmes: Mit einer Winde wurde der Delinquent in ein Verlies „abgeseilt“, wo er bei völliger Dunkelheit seine Strafe „absaß“. Der dabei unweigerliche Verlust des Zeitgefühls, dazu die Kälte und Feuchtigkeit sowie die hygienischen Unzulänglichkeiten wurden im mittelalterlichen Verständnis als keineswegs unangemessene Haftbedingungen angesehen.

Dazu konnte dann unter Umständen auch noch eine ungenügende Ernährung kommen. Denn üblicherweise hatte der Delinquent die Kosten seiner Haft selbst zu tragen, wozu er aber oftmals gar nicht in der Lage war. Dann musste die Stadt dafür aufkommen. Verfügte die aber ebenfalls über keine finanziellen Mitteln, blieben die „Wasser und Brot“–Rationen gegebenenfalls länger aus.

Der Kirchheimbolander Gefängnisturm ist damit ein augenfälliger Geschichtsort mittelalterlichen Strafvollzugs, der von dem Gedanken der „negativen General-Prävention“ geleitet war, also der Abschreckung der Allgemeinheit durch drastische Täterbestrafung bis hin zum Todesurteil. So legte die Desheiligen R.mischen Reiches peinliche Hals-Gerichtsordnung von 1532 fest: Wer in ein Haus eingebrochen ist oder zum dritten Mal beim Stehlen erwischt wurde, hat das Leben verwirkt und der Mann soll mit dem Strang, die Frau mit dem Wasser vom Leben zum Tod bestraft werden.

Vollzogen wurden diese Urteile vom „Hals- und Nachrichter“ – in Kirchheimbolanden bis in die 1790er Jahre. Strafe sollte dabei „Pein“ (mittelhochdeutsch Marter, Qual, Schmerz) erzeugen und durch ihren öffentlichen Charakter abschrecken.